Rechtswanwalt IT Recht Berlin

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IT- und Telekommunikationsrecht

IT-Vertrags-, IT-Vertriebsrecht

  • Beratung von Unternehmen bei allen IT-rechtlichen Fragen
  • Beratung von IT-Unternehmen in sämtlichen vertragsrechtlichen Fragestellungen (Entwurf von Musterverträgen, AGB zur Softwarepflege und -überlassung, Prüfung von Softwareeinkaufsbedingungen)

IT-Outsourcing

  • Konzeption von IT-Outsourcingverträgen 
  • Begleitung bei der Erarbeitung von IT-Outsourcingkonzepten

IT-Compliance

  • Rechtliche Beratung und Begleitung bei 
    • Aufbau und Etablierung von IT-Beschaffungskonzepten
    • Rechtsfragen der IT-Compliance in Unternehmen
    • Aufbau und Etablierung eines Asset- und Lizenzmanagements

IT-Projekte

  • rechtliche Konzeption und Begleitung von IT-Projekten
  • Erarbeitung und Verhandlung von IT-Rahmenverträgen

Telekommunikationsrecht

  • Rechtliche Beratung, Prüfung und Erstellung von

Infrastrukturverträgen und Verträgen zwischen Marktteilnehmern, z.B. 

  • Vertriebsverträge
  • Contentverträge 
  • Verträgen gegenüber Endkunden, z.B. 
    • TK-Verträge
    • Mehrwertdienste 
  • AGB im Festnetz- und Mobilfunkbereich 

IT Recht – Beratung durch einen spezialisierten Rechtsanwalt in Berlin

Die IT-Nutzung in Unternehmen und die damit zusammenhängenden Dienstleistungen entsprechender Anbieter können bestimmte rechtliche Fragen aufwerfen. Als spezialisierte Anwälte beraten wir sowohl IT-Unternehmen als auch Nutzer dieser Leistungen. Dabei geht es beispielsweise um vertrags- und vertriebsrechtliche Besonderheiten. Was das IT-Vertragsrecht angeht, entwerfen wir unter anderem Musterverträge und AGB für die Softwarepflege und -überlassung oder prüfen für unsere Mandanten Softwareeinkaufsbedingungen. Im IT-Bereich spielen ganz unterschiedliche Verträge und Vertragsformen eine Rolle. So kann es etwa um die Erstellung individueller Software, den Kauf von Hardware oder externen IT-Support gehen. Vor allem hinsichtlich der Softwarenutzung sind viele Details zu beachten, die Auswirkungen auf die Folgekosten haben. Mit dem IT-Vertragsrecht hängt auch das Vertriebsrecht in diesem Bereich zusammen. Der Vertrieb von Hard- und Software sowie der damit zusammenhängenden Serviceleistungen kann auf der Grundlage verschiedener Vertragstypen erfolgen. Ob als Vertragspartner, Handelsvertreter oder Franchisenehmer, jede Vertragsform hat ihre Besonderheiten. 


IT-Projekte und Outsourcingverträge

Hohe Sorgfalt ist bei der Planung und entsprechenden Vertragsgestaltung für IT-Outsourcingprojekte gefragt. Mit juristischem Fachwissen unterstützen wir unsere Mandanten bei der Erarbeitung des Outsourcingkonzepts und beim Vertragsabschluss. Wir kennen die typischen Fehlerquellen und achten auf eindeutige und umsetzbare Vereinbarungen. Auch für sonstige IT-Projekte übernehmen wir die rechtliche Konzeption und die Begleitung. Ebenso erarbeiten wir für unsere Mandanten IT-Rahmenverträge, die sich an verschiedene Projekte anpassen und noch weiter detaillieren lassen. Wir kennen die typischen Vertragsformen im IT-Bereich sowie deren Anforderungen. Auf dieser Basis ermöglichen wir unseren Mandanten eine rechtssichere und wirtschaftliche Vertragsgestaltung und Projektorganisation.


Compliance – juristische Unterstützung bei der Umsetzung

IT-Compliance umfasst unternehmensinterne Richtlinien und Maßnahmen, welche die Einhaltung gesetzlicher und vertraglicher Regeln im Zusammenhang mit der IT-Nutzung gewährleisten. Hier spielen hauptsächlich die Sicherheit und die Verfügbarkeit von Daten eine Rolle, aber auch die Nutzung von Lizenzen. Deshalb erfordert die IT-Compliance auch ein Lizenzmanagement. Die transparente Verwaltung aller Lizenzen garantiert eine rechtssichere Softwarenutzung. In Verbindung damit ermöglicht ein ausgereiftes IT-Assetmanagement den wirtschaftlichen Einsatz der Hard- und Software im Unternehmen. Wir beraten und begleiten unsere Mandanten auf rechtlicher Ebene beim Aufbau und bei der Etablierung eines IT-Beschaffungskonzepts sowie eines Asset- und Lizenzmanagements. Für alle Fragen zur IT-Compliance sind wir ebenfalls kompetente Ansprechpartner.


IT-Nutzung und Telekommunikationsrecht

Für viele Geschäftskonzepte spielt auch das Telekommunikationsrecht im IT-Bereich eine Rolle. Ob es um mobile Mehrwertdienste, Location Based Services oder offenes WLAN geht, in jedem Fall sind spezielle rechtliche Bestimmungen zu beachten, zum Beispiel hinsichtlich des Datenschutzes. Wichtig sind auch die Bestimmungen des Vertragsrechts. Es gibt spezielle Vertragsformen wie Content-Provider-Verträge, Vertriebsverträge oder Telekommunikationsverträge mit Endkunden. Auch die AGB haben sowohl im Festnetz-als auch im Mobilfunkbereich eine wichtige juristische Bedeutung. Wir beraten unsere Kunden zu allen telekommunikationsrechtlichen Fragen. Weiterhin übernehmen wir die Gestaltung oder Prüfung sämtlicher Verträge mit Bezug zu diesem Rechtsgebiet.

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